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Mädels meine Freundin hat ne Frage

Sie ist jetzt ganz frisch schwanger und bis Dezember in der Altenpflege tätig aber in der Probezeit! Wie wann kann/soll sie ihren Arbeitgeber bescheid geben? Klar, sie will ja gerne übernommen werden..

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Sonderfall: Kündigungsschutz in der Probezeit
Während der Probezeit besteht grundsätzlich der Kündigungsschutz und einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden. Zwei Varianten sind jedoch zu unterscheiden:

Ist im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht im Anschluss an die Probezeit wie bei einem befristeten Arbeitsvertrag kein Kündigungsschutz mehr.
Ist die Probezeit Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrages, so besteht der Kündigungsschutz auch nach Ablauf der Probezeit weiter.

Vllt. Hilft das weiter 🙂
Ich glauv ich wäre so ehrlich und würde es sagen 🙂

Odpovedz
28. sep 2015
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Sofort Bescheid sagen und ins BV gehen...

Odpovedz
28. sep 2015